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CET Chiemgau ElektroTechnik
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CET Chiemgau ElektroTechnik

För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät

Für die per Kabinett­beschluss vom 04. September 2024 geplanten Ver­änderun­gen zur Sonder­ab­schreibung bzw. Dienst­wagen­besteue­rung von E-Dienst­wagen kamen die erfor­der­lichen Mehr­heiten in Bundes­tag und Bundes­rat nicht zustande. So bleibt es vor­erst bei den bereits bekann­ten Rege­lungen.

Förderung von Elektromobilität
Bildquelle: Mennekes

1. KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben

2. Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Wer bis Ende 2025 ein Elektro­fahrzeug neu zulässt, kann noch bis 31.12.2030 von einer Be­frei­ung der KFZ-Steuer profi­tieren. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuer­befreiung nicht.

3. Förderung von E-Dienstwagen

Arbeitnehmer u­nd Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienst­wagen auch privat nutzen, ver­steuern diesen Vorteil bis­lang pau­schal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listen­preis als Steuer auf den daraus resul­tierenden geld­werten Vor­teil. Für reine Elektro­autos gilt ein noch­mals ver­günstigter Steuer­satz von 0,25 %. Der ver­günstigte Steuer­satz gilt für alle E-Autos, die nach dem Brutto­listen­preis höchstens 70.000 € kosten.

4. Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Ein Bei­spiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschafts­nahe Elektro­mobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württem­berg gibt es Unter­stüt­zung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahr­zeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förder­fähig. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Ein Schwerpunkt des Pro­gramms „progres.nrw – Emissions­arme Mobi­lität“ ist in diesem Jahr der Auf­bau von Lade­infra­struktur an Mehr­familien­häusern. Ab sofort können wieder Förder­anträge für Lade­punkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-West­falen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Ver­fügung, damit die Antriebs­wende Fahrt auf­nimmt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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